VERSICHERUNGEN

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Photovoltaikversicherungen

Photovoltaiksachversicherung

Photovoltaikanlagen sind zuverlässig, halten jahrzehntelang und sind robust. Trotzdem kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass Sachschäden entstehen zum Beispiel  durch:

Brand, Blitzschlag, Explosion, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung oder Kurzschluss, Sturm, Hochwasser, Marderbisse, Frost, Diebstahl und Vandalismus. Es werden die Kosten ersetzt, die auftreten, um die Anlage wieder in den Zustand zu versetzen, die sie vor Eintritt des Schadens hatte. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Eine normale Versicherung wie etwa eine Gebäudeversicherung bietet im Normalfall keine ausreichende Deckung.

Ertragsausfallversicherung

Ersetzt werden Einnahmeverluste, die aufgrund des Ausfalls der Anlage entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Ausfall ein nach den Versicherungsbedingungen ersatzpflichtiger Schaden vorausgegangen ist. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte richtet sich ebenfalls nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Ertragsausfallversicherung ist in der Regel Bestandteil der Photovoltaiksachversicherung
    
Betreiber - Haftpflichtversicherung

Die Betreiber – Haftpflichtversicherung deckt  Personen- und Sachschäden ab, die durch das schuldhafte Verhalten des Versicherungsnehmers/Betreibers entstehen. Die Photovoltaikanlage kann im Einzelfall Schäden an Dritten verursachen, z.B. wenn sich bei der Installation oder bei Sturm ein Modul löst und ein Auto oder eine Person trifft. Außerdem besteht das Risiko, dass durch die Einspeisung des Stroms in das Netz des Stromversorgers ein Schaden am zentralen Versorgungsnetz entsteht, für den der Besitzer der Photovoltaikanlage verantwortlich ist.

Zu beachten ist, dass abhängig von der bestehenden Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit besteht, dass das Solarstromsystem bereits mitversichert ist oder mitversichert werden kann. Man sollte sich  also auf jeden Fall beim  Haftpflichtversicherer erkundigen. Sollte die Photovoltaikanlage nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein, ist der Abschluss einer separaten Betreiberhaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Das passende Balkongeländer finden sie hier.
Weitergehende Infos:  http://www.photovoltaik-kress.de/5.html

Hier können Sie auch kostenlose und  unverbindliche Angebote  (auch zu sonstigen Versicherungen ) anfordern.

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