Urteil stärkt Rechte für Käufer von Gebrauchtwagen
Am Mittwoch erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Vertragsklausel für nicht wirksam, die besagt, dass der Garantieanspruch für Mängel an einem Fahrzeug
verfalle, wenn vom Käufer die Inspektionen nicht in bestimmten Intervallen hat durchführen lassen.
Laut BGH stellt diese Bestimmung eine unangemessene Benachteiligung des Käufers dar, denn die Vertragsklausel würde auch dann greifen, wenn der Mangel nichts mit den
versäumten Inspektionen zu tun hat.
(AZ VIII ZR 251/06 vom 17.10.07)
(19. Oktober 2007)
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