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Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherung

Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherung
Auch nach dem Stichtag zum Wechsel der Kfz Haftpflichtversicherung, dem 30. November, besteht für Autofahrer die Möglichkeit ihre Versicherungspolice zu kündigen.
Sollten nämlich Autofahrer erst in diesen Tagen den neuen Beitrag für das Jahr 2008 erfahren, und hat sich dieser Beitrag erhöht - auch nur um einen Cent - kann der Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Chance der Sonderkündigung gilt außerdem auch dann, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird. Darauf verweist der ADAC.

(06. Dezember 2007)
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