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Kündigung bei Diebstahl im Job

Kündigung bei Diebstahl im Job
Einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber bestiehlt, darf fristlos gekündigt werden. Die Höhe des Schadens is dabei unerheblich. Dies bestätigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz unter dem Aktenzeichen: AZ 8 Sa 39/07. Danach reicht schon der begründete Verdacht auf eine Straftat für eine Kündigung aus.

(11. Dezember 2007)
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