Kündigung bei Diebstahl im Job
Einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber bestiehlt, darf fristlos gekündigt werden. Die Höhe des Schadens is dabei unerheblich. Dies bestätigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz unter dem Aktenzeichen: AZ 8 Sa 39/07. Danach reicht schon der begründete Verdacht auf eine Straftat für eine Kündigung aus.
(11. Dezember 2007)
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