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Kosten für Krankenhausbehandlung müssen selbst übernommen werden

Kosten für Krankenhausbehandlung müssen selbst übernommen werden
Unter dem Aktenzeichen III ZR 351/04 hat der Bundesgerichtshof folgendermaßen geurteilt: Jeder muss die Kosten für eine Krankenhausbehandlung selbst zahlen, wenn keine Krankenversicherung vorliegt.
Im speziellen Fall hatte eine Mutter auf Übernahme der Krankenhauskosten der Tochter durch die Krankenkasse geklagt, weil sie dachet, die Tochter sei beim Vater mitversichert gewesen.

(31. Oktober 2007)
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