Hehlerei bei Ebay?
Wer bei eBay unwissentlich gestohlene Waren ersteigert, macht sich nicht der Hehlerei schuldig. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe. Auch bei auffallend günstigen Angeboten gilt dieser Grundsatz.
Der Käufer darf allerdings nicht wissen, dass es sich um Diebesgut handelt.
(28. September 2007)
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