Guthaben soll nicht gepfändet werden können
Künftig soll jederman auf seinem Girkonto einen Betrag von 985,15 Euro vor der Pfändung schützen können. Dies geht aus der am Mittwoch verabschiedeten Reform des Kontopfändungsgesetztes hervor. Zweck dieser Maßnahme ist, dass verschuldete Verbraucher wenigsten so viel geld behalten, um weiter Miete, Strom und den täglichen Bedarf bestreiten zu können.
Vor allem solle mit den neuen Regelungen zur Kontopfändung die Position ärmerer Menschen gestärkt werden. Bis zu 500.000 Menschen besitzen gar kein Konto, was grundsätzlich zu erheblichen Problemen im Alltag führt.
(06. September 2007)
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