AKTUELLES

KREDIT    VERSICHERUNG    ÜBER DIESE SEITE    NEWS    LEXIKON    INFOS    ONLINEANBIETER   

Falsche Angaben führen zur Kündigung des Versicherungsvertrages

Falsche Angaben führen zur Kündigung des Versicherungsvertrages

Stellen sich die persönlichen Angaben, die ein Versicherter in seinem Antrag macht, als falsch heraus, darf der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt werden.
Und zwar sofort und fristlos.
Allerdings gilt dies dann nicht, so das Oberlandesgericht Bamberg in einem rechtskräftigen Urteil (Az. 1 U 181/06), wenn es der Agent war, der das Versicherungsunternehmen hintergangen hat.
Hier genüge es, wenn der Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler von den unterschlagenen oder falsch angebenen Daten wusste.
(20. August  2007)
[zurück.. ]

Home | Kontakt / Impressum | IT Jobs online | Webdesign Halle | Arbeitsplätze
Günstige Reisen
Webdesign Berlin | Schufafreier Kredit | HTML Code