Falsche Angaben führen zur Kündigung des Versicherungsvertrages
Stellen sich die persönlichen Angaben, die ein Versicherter in seinem Antrag macht, als falsch heraus, darf der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt werden.
Und zwar sofort und fristlos.
Allerdings gilt dies dann nicht, so das Oberlandesgericht Bamberg in einem rechtskräftigen Urteil (Az. 1 U 181/06), wenn es der Agent war, der das Versicherungsunternehmen hintergangen hat.
Hier genüge es, wenn der Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler von den unterschlagenen oder falsch angebenen Daten wusste.
(20. August 2007)
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